Prokura
ProkuraSubstantiv
Der Begriff Prokura stammt von dem lateinischen Wort procurare (Sorge tragen, jemandes Geschäfte verwalten) ab und bezeichnet eine rechtliche Vollmacht zur Ausübung der Geschäfte.
Beispiel:
Sie hatte es geschafft! Nachdem sie zur stellvertretenden Geschäftsführerin befördert wurde, erhielt sie die Prokura.
rechtliche Vollmacht