Prokura

Prokura
Substantiv

Der Begriff Prokura stammt von dem lateinischen Wort procurare (Sorge tragen, jemandes Geschäfte verwalten) ab und bezeichnet eine rechtliche Vollmacht zur Ausübung der Geschäfte.

Beispiel:

Sie hatte es geschafft! Nachdem sie zur stellvertretenden Geschäftsführerin befördert wurde, erhielt sie die Prokura.
rechtliche Vollmacht
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