Primogenitur
PrimogeniturSubstantiv
Das Wort Primogenitur leitet sich aus dem Lateinischen ab (zu primus = Erster und genitus = geboren) und steht für das Vorrecht des Erstgeborenen und seiner Linie [in Fürstenhäusern] bei der Erbfolge [besonders in Hinblick auf die Thronfolge].
Beispiel:
Die Primogenitur war die gängige Erbfolgeregelung in den Fürstenhäusern des Mittelalters.
Vorrecht des Erstgeborenen bei der Erbfolge