Primogenitur

Primogenitur
Substantiv

Das Wort Primogenitur leitet sich aus dem Lateinischen ab (zu primus = Erster und genitus = geboren) und steht für das Vorrecht des Erstgeborenen und seiner Linie [in Fürstenhäusern] bei der Erbfolge [besonders in Hinblick auf die Thronfolge].

Beispiel:

Die Primogenitur war die gängige Erbfolgeregelung in den Fürstenhäusern des Mittelalters.
Vorrecht des Erstgeborenen bei der Erbfolge
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